Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1 Soweit keine abweichenden Vereinbarungen bestehen,
gelten die nachfolgenden Bedingungen für allegegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungenzwischen der
Mediko Ärztebedarf GmbH (nachfolgend Mediko genannt)
und unseren Geschäftspartnern (Kunden und Lieferanten).
1.2 Mit einer Bestellung erkennt der Kunde diese
Bedingungen an. Unsere Angebote sind freibleibend.Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wirsie bestätigen oder ihnen durch Übersendung derWare nachkommen, mündliche Nebenabreden nur,wenn wir sie schriftlich bestätigen. Die Richtigstellungvon Irrtümern in der Auftragsbestätigung und in dergültigen Preisliste behalten wir uns vor.
2. Lieferung
2.1 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im
Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
2.2 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten
Lieferfrist ist Lieferungsverzug erst nach Setzen einerangemessenen Nachfrist gegeben.
2.3 Wir liefern ab einem Auftragswert von € 150,- frei Haus
inkl. Verpackung, zzgl. MwSt.
3. Berechnung
3.1 Für die Berechnung gelten stets die am Tage der
Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als beiVertragsabschluss, ist der Kunde berechtigt, innerhalb
von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vomVertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenenMenge zurückzutreten.
3.2 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
3.3 Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die
von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebotsgültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage.Sie werden daher zugunsten oder zu Lasten desAuftragnehmers an veränderte Fracht- und
Nebengebührensätze für unsere Lieferung angepasst,ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
4. Zahlung
4.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen abzgl.
2% Skonto, bis 21 Tagen zahlbar rein netto nachRechnungsdatum fällig. Bei sofortiger Zahlungmit Einzugsermächtigung gewähren wir 3 % Skonto.
4.2 Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer
Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie dieGefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebunggehen voll zu Lasten des Käufers.
4.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter
Vorbehalt der Geltendmachung eines weiterenSchadens Zinsen in Höhe der banküblichenDebetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligenBundesbank-Diskontsatz, berechnet.
4.4 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln
an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit desKäufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigenRechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungenfür ausstehende Lieferungen zu verlangen undsämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindungsofort fällig zu stellen.
4.5 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnungoder Zurückbehaltung.
5. Gewährleistung
5.1 Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie
innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware - beiverborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung,spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt derWare - schriftlich unter Beifügung von Belegenerhoben werden.
5.2 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich
noch unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung,Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Waredarf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständniszurückgesandt werden.
5.3 Reagenzien und auf Sonderwunsch bestellte Waren
sind vom Umtausch ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleibendie verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer istbefugt,über die gekaufte Ware im ordentlichenGeschäftsgang zu verfügen.
6.2 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und
Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich miteingeschriebenem Brief mitzuteilen.
6.3 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet
nicht den Rücktritt vom Vertrag.
6.4 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen
dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungenweder von Dritten verpfändet noch zur Sicherungübereignet oder abgetreten werden.
6.5 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere
Forderungen um mehr als 20%, so werden wir aufVerlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nachunserer Wahl freigeben.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Gevelsberg
Gerichtsstand ist Hagen
Bestellungen und Lieferungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 18. Oktober 2024