Sprechstundenbedarf
Unter Sprechstundenbedarf (SSB) versteht man Verband- und Wundverschlussstoffe, Arzneimittel und weitere medizinische Produkte, die regelmäßig bei Hausbesuchen oder in der ambulanten Versorgung von Patienten zum Einsatz kommen oder bei Notfällen zur Verfügung stehen müssen. Voraussetzung ist, dass die Mittel im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung bei mehreren Patienten angewandt werden und nicht durch die Gebühr für die ärztliche Leistung abgedeckt sind.
Was zählt als Sprechstundenbedarf?
Welche Produkte zum Sprechstundenbedarf gehören, legen Vereinbarungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer und den Landesverbänden der Krankenkassen fest. Bei Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung können Sie erfragen, welche Mittel in Ihrem Bundesland über den Sprechstundenbedarf bezogen werden können. Produkte, die nur für einen einzelnen Patienten bestimmt sind oder deren Leistungen nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen werden, sind von der Sprechstundenbedarfsvereinbarung ausgenommen.
Da es sich bei der Kostenübernahme des Sprechstundenbedarfs um eine Vereinbarung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und Vertragsärztinnen und -ärzten handelt, ist der im Rahmen dieser Vereinbarung bezogene Sprechstundenbedarf nur für gesetzlich versicherte Patienten gedacht.
Wieviel Sprechstundenbedarf kann bezogen werden?
In der Regel ordern Ärztinnen und Ärzte vierteljährlich ihren Sprechstundenbedarf über ein reguläres Kassenrezept. Erstmals erfolgt das drei Monate nach Praxisbeginn – das bedeutet, dass der neu verordnete Sprechstundenbedarf den Ersatz für die verbrauchten Produkte der letzten Zeit darstellt.
So unterliegen die Mediziner auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot: Die verordnete Menge muss dem tatsächlichen Verbrauch an Sprechstundenbedarf angemessen sein. Bei unverhältnismäßigen Verordnungen können die Kostenträger sogar Regressforderungen stellen.
Sprechstundenbedarf bei Mediko bestellen
Zu unserem umfangreichen Angebot gehört auch die Lieferung von Sprechstundenbedarf. Dieser Service ist für Sie unkompliziert und völlig kostenfrei. Beachten Sie bei Ihrer Bestellung bitte die Vorgaben der für Ihr Bundesland zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.
So erstellen Sie das Rezept
Senden Sie uns Ihre fertig ausgefüllten Sprechstundenbedarfsrezepte per Post zu. Auf jedem Rezept können drei verschiedene Artikel (in verschiedenen Regionen auch sieben Artikel) verordnet werden. Wir liefern die Bestellung versandkostenfrei in Ihre Praxis und übernehmen die Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse.
Bitte vergessen Sie auf den Rezepten nicht die folgenden Angaben:
Ausfüllanleitung
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Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice beantworten gerne Ihre Fragen.
Telefonisch erreichen Sie unseren Kundenservice Montags bis Freitags zwischen 7:30 und 15:30 Uhr
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